FAQs

An dieser Stelle geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, schreiben Sie gerne ein Mail an:

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Wie und wann kann ich mich für das Zertifikat HuM bewerben?

Ein Einstieg in den Zertifikatslehrgang HuM ist jedes Sommersemester möglich, Bewerbungsphase und Zulassungsverfahren finden im vorangehenden Wintersemester statt. Unter dem Menüpunkt “Bewerbung” finden Sie alle relevanten Hinweise zur Bewerbung. In der Rubrik Aktuelles sowie in unseren Rundmails weisen wir darauf hin, wenn die Bewerbungsphase beginnt. Folgen Sie uns gerne auch auf Instagram und Facebook, um auf dem Laufenden zu bleiben. 

Wie viel Zeit sollte ich für das Zertifikatsstudium einplanen?

Die Mindestdauer des Zertifikatslehrgangs beträgt drei Semester. Ein Einstieg ist jedes Sommersemester möglich. Der Zertifikatslehrgang umfasst insgesamt 39-41 Leistungspunkte.
Es ist möglich, das Zertifikatsstudium während des Bachelors zu beginnen und im Master fortzusetzen.

Können Veranstaltungen sowohl für mein reguläres Studium als auch für das Zertifikatsstudium anerkannt werden?

Ja. Veranstaltungen, die gemäß Ihrer Prüfungsordnung regulär zu Ihrem Studium gehören und gleichzeitig Teil des Zertifikatslehrgangs sind, können für beides anerkannt werden.
Studieren Sie beispielsweise Germanistik und besuchen das Seminar „Sprachvariation“, kann dies sowohl für Ihr reguläres Studium als auch für das Vertiefungsmodul des Zertifikats „Heterogenität und Mehrsprachigkeit“ anerkannt werden.
Sie können die Zertifikatsveranstaltungen selbstverständlich auch völlig unabhängig von Ihrem regulären Studium besuchen.

Können Veranstaltungen, die ich bereits vor meiner Zulassung zum Zertifikatslehrgang absolviert habe, anerkannt werden?

Ja, zum Teil. Veranstaltungen, die Sie im Rahmen Ihres regulären Studiums bereits besucht und abgeschlossen haben, können in bestimmtem Umfang für das Zertifikatsstudium anerkannt werden. Im Grundlagen- und im Vertiefungsmodul des Zertifikatslehrgangs kann jeweils eine bereits zuvor absolvierte Veranstaltung nachträglich anerkannt werden.
Der vorangegangene Besuch einzelner Zertifikatsveranstaltungen ist jedoch keine notwendige Voraussetzung, um zum Zertifikatslehrgang zugelassen zu werden!

Ich arbeite nebenbei in einer Schule, z.B. als PES-Kraft oder in der Nachhilfe. Kann mir mein schulpraktisches Engagement für den Zertifikatslehrgang angerechnet werden?

Nein. Die Schulpraxisphase des Zertifikatslehrgangs folgt einer eng mit unseren Kooperationsschulen abgestimmten Struktur und wird von universitärer Seite zielgerichtet vorbereitet und begleitet. Wir arbeiten mit engagierten Lehrkräften zusammen, mit denen wir in regem Austausch stehen, sodass Sie von einer optimal verzahnten universitären und schulischen Betreuung während der Praxisphase profitieren. Außerhalb des Zertifikatslehrgangs und/oder an anderen Schulen erbrachtes Engagement können wir daher nicht anerkennen.

Kann ich mir meine Teilnahme am Zertifikatslehrgang für den Freien Workload anrechnen lassen?

Zertifikatsstudierende können sich durch die Teilnahme am Grundlagenseminar „Heterogenität und Mehrsprachigkeit“ (3 LP) und am Vorbereitungsseminar zur Schulpraxisphase (3 LP) bis zu 6 Punkte für den Freien Workload in BiWi (B.Ed., alle Schulformen) erarbeiten.

Zertifikatsstudierende des Förderschullehramts können sich außerdem durch Absolvieren der Schulpraxisphase (4 LP) und des zugehörigen Begleitseminars (3 LP) bis zu 7 Punkte für den Freien Workload im M.Ed. Sonderpädagogik erarbeiten.

Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen setzt die Zulassung zum Zertifikat HuM voraus. Es ist also nicht möglich, die genannten Veranstaltungen unabhängig von der Teilnahme an HuM zu besuchen.