Anerkannte DaF/DaZ-Qualifizierung (BAMF)

HuM_BAMF-Siegel

Ab dem Sommersemester 2023 zählt das Zertifikat “Heterogenität und Mehrsprachigkeit (HuM)” zu den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einschlägig anerkannten Hochschulzertifikaten DaF/DaZ. Es gilt damit als Äquivalent zur Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte “Deutsch als Zweitsprache.”

In Verbindung mit einem Hochschulabschluss sind Absolvent:innen des Zertifikats HuM zum Unterrichten in Integrationskursen berechtigt. Das Zertifikat HuM kann einem entsprechenden Antrag auf Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen gem. § 15 Integrationskursverordnung (IntV) als Nachweis einer Zusatzqualifikation in DaF/DaZ beigelegt werden. Näheres zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Bundesamt entscheidet nach Prüfung aller im Antragsverfahren vorgelegten schriftlichen Unterlagen über Ihre Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen und teilt seine Entscheidung mit. 

Bitte beachten Sie: Der Status als “einschlägig anerkanntes Hochschulzertifikat DaF/DaZ” gilt ab dem Sommersemester 2023. Studierende, die zum Sommersemester 2023 das Zertifikatsstudium aufnehmen, können folglich nach Zertifikatsabschluss die Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen beim BAMF beantragen. Studierende, die das Zertifikat HuM bereits vor dem Sommersemester 2023 begonnen oder abgeschlossen haben, können die Zulassung leider nicht rückwirkend beantragen.